Die SV Mietkaution Privat ist eine Alternative zur klassischen Barkaution oder dem Banksparbuch. Sichern Sie sich einen größeren finanziellen Spielraum und bleiben Sie flexibel – mit der Mietkautionsversicherung.
Mit der SV Mietkaution Privat übernimmt die SV SparkassenVersicherung ein Bürgschaftsversprechen gegenüber Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Sie steht für Ihre Mietsicherheit ein, sodass Sie die Kaution nicht in bar hinterlegen müssen.
Hinweis: Versicherer und Bürgschaftsgeber ist die SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Die Gesellschaft ist eingetragen beim Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 16264.
Zur Berechnung beziehungsweise Abschluss von SV Mietkaution Privat werden Sie zu unserem Kooperationspartner Deutsche Kautionskasse AG weitergeleitet. Die Deutsche Kautionskasse AG ist als Dienstleister für die SV SparkassenVersicherung mit der Vertragsverwaltung betraut. Die Deutsche Kautionskasse AG übernimmt sowohl die Bestandsbearbeitung als auch die Bearbeitung von Inanspruchnahmen.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Beurkundung und Inanspruchnahme haben, wenden Sie sich daher bitte an unseren Dienstleister, Deutsche Kautionskasse AG, SV Mietkaution Privat, Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg, Tel: 0800 900 5010 (kostenlos), E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de.
Nutzen Sie die SV Mietkaution Privat anstelle einer Bar-Kaution bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. Oder tauschen Sie die Bar-Kaution durch eine Bürgschaft der SV Mietkaution Privat. So erhalten Sie Ihre Bar-Kaution zurück.
Antrag
Antrag online ausfüllen und abschließen.
Prüfung
Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden. Danach werden Ihnen die Vertrags-Unterlagen zugeschickt.
Übergabe
Geben Sie die Bürgschafts-Urkunde Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.
Vermietende von privaten Wohneinheiten werden vor nicht erfolgten Mietzahlungen geschützt. Mietende haben die Möglichkeit, eine Kaution zu stellen – ohne eine Bar-Zahlung.
Die SV SparkassenVersicherung bürgt für die vertraglich vereinbarte Kautions-Summe. Die Mieterin oder der Mieter erhält nach Abschluss des Vertrages die Vertragsunterlagen. Die Bürgschaftsurkunde wird anschließend der Vermieterin oder dem Vermieter als Mietsicherheit übergeben.
Die SV SparkassenVersicherung zahlt die Kautions-Aufforderung. Die Vermieterin oder der Vermieter erhält schnellstens das Geld. Dann fordert die SV SparkassenVersicherung das Geld bei der Mieterin oder dem Mieter ein. Unterstützt wird sie hierbei von einem Inkasso-Dienstleister, der sich auf ein professionelles Forderungs-Management spezialisiert hat.
Die SV Mietkaution Privat beinhaltet ein Bürgschaftsversprechen (Bürgschaftsurkunde) gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter.
Der Vertrag begründet keine Leistungen oder Leistungsansprüche für die Mieterin oder den Mieter.
Die Bürgschafts-Urkunde ist ein Dokument, das die Haftung der SV SparkassenVersicherung (Bürgschaftsgeberin) gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter (Bürgschaftsgläubige) belegt. Damit stellt sie die Mietsicherheit für die Vermieterin oder den Vermieter dar.
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