Wenn die eigenen Ziele weitgehend erreicht sind und die Sinnfrage geklärt ist, wollen viele Menschen, Teile Ihres finanziellen Potentials anderen zu Verfügung stellen. Sie wollen bürgerliches Engagement zeigen und setzen sich nachhaltig für das Gemeinwohl ein, wie wir das als Sparkasse auch tun.
Als heimischer Finanzdienstleister gestalten wir aktiv mit und stellen Ihnen den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft zu Verfügung.
Denn der Stiftungsgedanke findet aktuell immer mehr Zuspruch, da gemeinnützige Stiftungen, die mit den unterschiedlichsten Zweckbestimmungen gegründet werden können, wichtige Instrumente zur dauerhaften regionalen Wertschöpfung sind.
Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee.
Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit Erträgen aus Ihrem Stiftungsvermögen kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.
Die Stiftung kann Ihren Namen tragen und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken flexibel Ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechend – etwa analog Ihrer eigenen Lebensphasen – flexibel anzupassen.
So haben Sie die Möglichkeit, einen Teil dessen, was Ihnen die Gesellschaft in Ihrem Leben gegeben hat, an diese wieder zurückzugeben.
Sprechen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gerne.
Wir danken für die Fotografien: Stadt Waldsassen, Jürgen Wilke, Reinhold Dobmeier, OTH Amberg-Weiden, Stadt Kemnath u. a.
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Hier ein Beispiel: Vermachen Sie z. B. einer Forschungseinrichtung per Testament Ihr Vermögen als Spende, so wird diese Spende zeitnah verbraucht. Ihr Name und Ihre großzügige Zuwendung geraten schnell in Vergessenheit. Errichten Sie hingegen Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu Gunsten einer Forschungseinrichtung, so wird das Stiftungsvermögen angelegt und die von Ihnen begünstigte Forschungseinrichtung erhält Jahr für Jahr in Ihrem Namen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Ihr Name und Ihre Verbundenheit mit der Forschungseinrichtung bleiben über die jährlichen Zuwendungen dauerhaft in Erinnerung.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern.
Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Sie bestimmen den zu fördernden Zweck ganz individuell. Dabei können Sie regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen – Ihr Wille steht im Mittelpunkt. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele.
Nein, im Gegensatz zu einer Einzelstiftung bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wider:
Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie Bildungseinrichtungen.
Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördern Sie z.B. Senioreneinrichtungen.
Nein, denn im Rahmen der Stiftergemeinschaft haben wir für Sie vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenberater erledigt. Sie erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der Sie über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft der Sparkasse insgesamt unterstützten Einrichtungen aufklärt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften" und „Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.
Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Ihre Stiftung wird gemeinsam mit anderen Stiftungen kostenoptimiert von einer renommierten Stiftungsverwaltungsgesellschaft, der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, verwaltet. Diese übernimmt die auf Seite 23 der Broschüre aufgeführten Verwaltungsarbeiten für Ihre Stiftung. Ihnen bleibt die schöne Seite des Stiftens, die Arbeit übernehmen wir.
Ihr Stiftungsverwalter, die Deutsche Stiftungstreuhand AG
Im Rahmen der Stiftergemeinschaft können Sie Ihre Namensstiftung mit eigener Zweckbestimmung ebenso verwirklichen wie eine Förderstiftung zu Gunsten Ihres Vereins.
Oder Sie möchten andere Menschen motivieren, ein Anliegen, das Ihnen wichtig ist, mit zu unterstützen. Dann stellen Sie im Rahmen Ihrer Stiftung ein Thema in den Vordergrund und werben selbst um Zustiftungen und Spenden.
Das Anliegen der Initiative Bunter Kreis Nordoberpfalz ist eine ganzheitliche und individuelle Begleitung von Familien mit frühgeborenen, chronisch- und schwerkranken Kindern. Den betroffenen Familien soll mit Hilfe einer stützenden Nachsorge der Weg in den Alltag erleichtert werden, während und auch nach dem Klinikaufenthalt, so dass das Leben besser gelingt. Um diesen Ansatz nachhaltig unterstützen und weiter ausbauen zu können, wurde die Idee der Errichtung einer Stiftung zu Gunsten der Initiative Bunter Kreis Nordoberpfalz ins Leben gerufen. Die Gründung der Stiftung wurde maßgeblich durch die großzügige finanzielle Unterstützung von Frau Renate Körber ermöglicht, die das erforderliche Dotationskapital zur Verfügung gestellt hat.
Sie finden die Idee toll, dann unterstützen Sie die Förderstiftung „Stiftung Bunter Kreis Nordoberpfalz“ mit Ihrer Zuwendung, das Lächeln eines Kindes wird es Ihnen danken.
IBAN DE46 7535 0000 0011 4454 26
(Geben Sie im Verwendungszweck bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift mit an.)
Mit der Stiftung Hospizzentrum Sankt Felix wollen wir unser Anliegen, die Menschen und deren Angehörige ganzheitlich auf dem letzten Lebensweg zu begleiten, sicherstellen. Oberstes Ziel ist es, dafür zusorgen, dass niemand den letzten Weg allein gehen muss und die bestmögliche Lebensqualität und eine Versorgung in Würde erfährt. Hierfür stehen unter dem Dach des Hospizzentrums der ambulante Hospizdienst und das stationäre Hospiz Sankt Felix.
Das Hospizzentrum mit dem Standort in Neustadt an der Waldnaab deckt ein großes Einzugsgebiet der nördlichen Oberpfalz und Teilen Oberfrankens ab. Ein Team aus erfahrenen Pflegefachpersonen, geschulten Hospizkoordinatorinnen, qualifizierten Hospizbegleitern, Hausärzten, Seelsorgern und Therapeuten arbeitet eng zusammen, um den Menschen ein Leben in Würde bis zuletzt zu ermöglichen.
Wir möchten den uns anvertrauten Menschen und deren An- und Zugehörigen einen Ort bieten, an dem sie ein Ohr für ihre Nöte und Ängste finden, Beratung zu palliativen Fragen erhalten, selbstbestimmt und individuell, medizinisch und pflegerisch umsorgt und gestärkt werden, psychosoziale Begleitung und Entlastung erfahren, kurzum einen Ort der Geborgenheit. Dieser kann das eigene Zuhause sein oder unser stationäres Hospiz Sankt Felix.
Auch Sie können sich durch Ihre Zuwendung finanziell in die Stiftung einbringen – hierzu ist kein großes Vermögen notwendig. Bereits mit einem kleineren Beitrag können Sie mithelfen, dass wir mit unserer Stiftung Hospizzentrum Sankt Felix unseren Anspruch vom Ort der Geborgenheit auch in Zukunft umsetzen können.
Helfen auch Sie mit Ihrer Spende oder Zustiftung IBAN DE56 7535 0000 0011 5854 11. (Weitere Infos unter: www.sankt-felix.de)
(Geben Sie im Verwendungszweck bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift mit an.)
Mit unserer Stiftung „Unser Immenreuth“ möchten wir das bürgerschaftliche Engagement und den Gemeinsinn in unserer lebenswerten Kommune nachhaltig Schritt für Schritt voranbringen. Im Rahmen unserer Stiftung kann jeder von uns unmittelbar Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens übernehmen und Projekte gezielt unterstützen. Dabei sind der individuellen Bereitschaft zum Engagement keine Grenzen gesetzt.
Bereits vor einigen Jahren wurde mit Unterstützung der Sparkasse der Grundstein für unsere Stiftung gelegt. Auch Sie können sich in die Stiftung finanziell einbringen und hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie mithelfen, dass wir mit unserer Stiftung Projekte gezielt, unabhängig, nachhaltig fördern und unterstützen können. Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert für die nachfolgenden Generationen. Wer stiftet, engagiert sich für "seine" Heimatgemeinde und "seine" Mitmenschen.
Mit Ihrer Zuwendung können Sie das Stiftungsvermögen erhöhen, um aus den dadurch wachsenden Stiftungserträgen dauerhaft und nachhaltig Projekte zu ermöglichen und Sie unterstützen mit Ihrer Zuwendung als Spende unmittelbar die laufende Arbeit der Stiftung. Wir würden uns freuen, wenn viele von uns diese Form des unterstützen und mit ihren Zuwendungen dazu beitragen, dass wir uns weiter als lebens- und liebenswerte Gemeinschaft entwickeln können.
Helfen auch Sie mit Ihrer Spende oder Zustiftung IBAN DE63 7535 0000 0011 5971 19.
(Geben Sie im Verwendungszweck bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift mit an.)
Jede Spende trägt dazu bei, dass die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Oberpfalz-Nord ausgewählte Einrichtungen und Projekte unterstützen kann. Neben einer allgemeinen Spende für die Stiftergemeinschaft können Sie auch eine der (Unter-)Stiftungen der Stiftergemeinschaft begünstigen.
Wenn auch Sie sich mit Ihrer Unterstiftung in der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Oberpfalz Nord" engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Stiftungsexperten, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.
Leiter Private Banking
Telefon: 0961 83-240
Telefax: 0961 83-249
martin.helgert@
sparkasse-oberpfalz-nord.de
Stiftungsberaterin Private Banking
Telefon: 0961 83-239
Telefax: 0961 83-249
michaela.helgert@
sparkasse-oberpfalz-nord.de
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