Informationen zur Fusion

Informationen zur Fusion

Ihre Fragen - unsere Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Fusion der Sparkasse Oberpfalz Nord und der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß zum 1. Juli 2026, die wir laufend für Sie aktualisieren.

Hier geht's zur Internetseite und zum Online-Banking der ehemaligen Sparkasse Oberpfalz Nord.

Hier geht's zur Internetseite und zum Online-Banking der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß.

Wichtige Information für Online-Banking Kunden der
ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß

Was muss ich in der App Sparkasse beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Oberpfalz Nord ändert sich nichts.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß sind aus technischen Gründen ab dem 26. Oktober 2026 Anpassungen notwendig.

Ab dem 26. Oktober 2026 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Dieser startet direkt nach dem Öffnen der Sparkassen-App. Aktualisieren Sie bitte die Sparkassen-App im Google Play Store / Apple App Store auf die aktuelle Version und starten Sie erst danach die Sparkassen-App. Sollte der Assistent nicht automatisch starten, starten Sie bitte Ihr Smartphone neu. Bitte halten Sie Ihren Anmeldenamen (oder Ihre Legitimations-ID) sowie Ihre Online-Banking-PIN bereit. Sie können die App nicht entsperren und kennen Ihr App-Passwort nicht mehr? Drücken Sie unter der Passwort-Zeile auf den Punkt "App-Passwort vergessen" und folgen Sie den angezeigten Schritten.

Ich kenne meinen Anmeldenamen oder PIN nicht mehr. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN nicht mehr parat haben, so können Sie diese in der Internet-Filiale oder an unseren Geldautomaten mit Ihrer Sparkassen-Card zurücksetzen (nur für pushTAN-Nutzer möglich).

Ihren Anmeldename finden Sie auch gespeichert in der Sparkassen-App (unter Profil > Einstellungen > Konto­zugangs­daten verwalten > Wählen Sie hier eines Ihrer Konten aus > im Feld "Benutzerkennung" finden Sie Ihren Anmeldename bzw. Ihre Legitimations-ID).

Anmeldung oder PIN vergessen

Warum sehe ich in der App nach dem Fusionsassistenten meine Umsätze nur für die letzten 90 Tage?

Der Fusionsassistenten richtet Ihr Konto neu in der App ein. Dabei werden bei den Umsätzen die letzten 90 Tage abgerufen. Über den Punkt „Umsätze aktualisieren“ können Sie auch ältere Umsätze wieder einspielen. Dazu wird eine TAN-Freigabe benötigt.

Warum startet der Fusionsassistent bei mir nicht?

Bei Android Geräten muss eine aktuelle Version der App Sparkasse aus dem Google Playstore heruntergeladen werden. Aktualisieren Sie die App und starten Sie danach die App Sparkasse neu.

Die neue Sparkasse

Die neue Sparkasse Nördliche Oberpfalz

Durch die Beschlüsse der Träger beider Sparkassen werden sich am 1. Juli 2026 die Sparkasse Oberpfalz Nord und die Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß zur neuen Sparkasse Nördliche Oberpfalz zusammenschließen. Damit entsteht eine leistungsstarke Sparkasse, die mit über 500 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von über 3,6 Milliarden Euro zur zweitgrößten in der Oberpfalz wird.

Die Sparkasse wird ihren Sitz in Weiden i. d. OPf. haben. Als Sparkasse Nördliche Oberpfalz sind wir seit 1823 tief in unserer Region verwurzelt. Nun bündeln wir unsere Kräfte, um in Zukunft noch wettbewerbsfähiger und attraktiver für unsere Kundinnen und Kunden zu sein.

Für Unternehmen und die Wirtschaft vor Ort bedeutet dies, dass es bei umfangreichen und komplexen Finanzierungen durch die neue Größe mehr Spielraum und mehr Möglichkeiten gibt. Der wachsende Mittelstand in der Region bekommt mit der Sparkasse dadurch auch weiterhin einen verlässlichen und kompetenten Finanzpartner an die Seite gestellt.  Die Sparkasse bleibt attraktiver Arbeitgeber vor Ort. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet der Zusammenschluss langfristige Sicherheit ihrer Arbeitsplätze in der Region und erweitert die Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Förderung.

Presseinformationen

Im Presse Center finden Sie die bisherigen Presseinformationen zum Nachlesen.

FAQs

Fragen und Anworten

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Die Übersicht werden wir im Laufe des Fusionsprozesses stetig aktualisieren und erweitern.

Allgemeine Fragen zur Fusion

Warum wird überhaupt fusioniert?

Die deutlich veränderten Marktbedingungen stellen die gesamte Kreditwirtschaft, so auch die Sparkassen, vor große Herausforderungen. Eine größere Sparkasse kann noch professioneller für ihre Kundinnen und Kunden arbeiten und dadurch noch intensiver auf die individuellen Bedürfnisse eingehen. Vieles wird für Kundinnen und Kunden in bewährter Weise weiterlaufen. Gleichzeitig wird aus den zwei Sparkassen jeweils das Beste übernommen.

Wie sieht die neue Sparkasse Nördliche Oberpfalz aus?

Die neue Sparkasse wird mit rund 3,6 Milliarden Euro Bilanzsumme die zweitgrößte Sparkasse in der Oberpfalz sein. Mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter fast 40 Auszubildende, sind wir an 46 Standorten präsent.

Die Sparkasse Nördliche Oberpfalz hat ihren Sitz in Weiden i. d. OPf..

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Fusion?

Die rechtliche Fusion findet am 1. Juli 2026 statt. Ab diesem Zeitpunkt führen wir den gemeinsamen Namen "Sparkasse Nördliche Oberpfalz".

Die technische Fusion der Kundensysteme beider Sparkassen erfolgt vom 24. bis 25. Oktober 2026. An diesem Wochenende kann es zu Einschränkungen für Kundinnen und Kunden kommen. Details finden Sie im Abschnitt "Fragen zur technischen Fusion". 

Warum kann nicht einfach alles beim Alten bleiben?

Aus Rückmeldungen unserer Kundinnen und Kunden (z. B. aus den jährlich durchgeführten Online-Kunden­befragungen) wissen wir, dass sie mit der bisherigen Arbeit, aber auch mit den Werten und der Philosophie beider Sparkassen sehr zufrieden waren. Die neue Sparkasse wird wegen ihrer Größe und Mitarbeiteranzahl noch bessere Voraussetzungen für eine spezialisiertere Beratung und individuellere Kundenbetreuung haben. Unsere Grundwerte werden wir weiterhin beibehalten. Wir kommen aus der Region und fördern diese auch in Zukunft durch Spenden, mit Sponsoring und vielen Unterstützungsleistungen in Kultur, Sport, Sozialem und Umwelt.

Werden aufgrund der neuen Struktur noch Entscheidungen vor Ort getroffen?

Ja, denn das oberste Ziel unserer neuen gemeinsamen Sparkasse ist weiterhin die Kundennähe. Dieses Ziel nehmen wir sehr ernst. Durch die neue Struktur und Größe sind wir sogar in der Lage, die Kompetenzen vor Ort weiter auszubauen, so dass wir Kundenwünsche noch schneller und qualifizierter erfüllen können.

Werden durch die Fusion Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingespart?

Fusionsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen! Im Gegenteil, ein größeres Haus bietet für die  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mehr Sicherheit, Chancen und Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung. Wir werden weiterhin jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung in unserer neuen Sparkasse zu absolvieren.

Bisher hat sich die Sparkasse immer vielfältig für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben, eingesetzt. Bleibt das so?

Ja! Wir werden uns auch weiterhin für die Region engagieren. Die Unterstützung von Kultur, Sport, Sozialem, Bildung und Wissenschaft ist nicht nur Satzungsauftrag, sondern liegt uns auch sehr am Herzen.

Kann ich meine Geldgeschäfte in allen Filialen der Sparkasse Nördliche Oberpfalz erledigen?

Die notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung (beispielsweise Änderung der persönlichen Daten, Einzahlungen an der Kasse) und für die Beratung in allen Filialen werden mit der technischen Fusion am 24. bis 25. Oktober 2026 geschaffen. 

Am Fusionswochenende kann es zu Einschränkungen kommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Abschnitt "Fragen zur technischen Fusion".

Ab Montag, den 26. Oktober 2026 können Sie dann alle Geldgeschäfte im gesamten Geschäftsgebiet tätigen.

Fragen zur technischen Fusion (24. – 25. Oktober 2026)

Was muss ich bei der Bargeldversorgung, bei SB-Geräten und beim Einkauf im Handel beachten?

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor dem 24. Oktober 2026 mit Bargeld zu versorgen. Am Wochenende der technischen Umstellung sind Kartenverfügungen an allen Geldautomaten nur eingeschränkt möglich. Unsere SB-Terminals und Kontoauszugsdrucker sind in dieser Zeit nicht im Einsatz.

Wenn Sie Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) im Handel oder an fremden Geldautomaten einsetzen, kann es ebenfalls zu Einschränkungen kommen, sowohl im In- als auch im Ausland. Dies betrifft auch mobile und kontaktlose Zahlungen wie bspw. über Apple Pay und Mobiles Bezahlen.

Ihre Kreditkarte funktioniert in diesem Zeitraum wie gewohnt.

Ab dem 26. Oktober 2026 können Sie alle Services wieder ohne Einschränkungen nutzen.

Was muss ich beim Online-Banking und bei der App Sparkasse beachten?

Am Wochenende vom 24. bis 25. Oktober 2026 ist Ihr Online-Banking über unsere Homepage und in der Sparkassen-App nicht erreichbar.

Ab Montag, 26. Oktober 2026, erreichen Sie Ihr Online-Banking wie gewohnt unter www.spk-nopf.de oder über die Sparkassen-App. 

Ihre Verträge bei unseren Verbundpartnern, wie Deka oder LBS, werden im Laufe des 26.10.2026 in Ihrem Finanzstatus sichtbar.

Wichtiger Hinweis zur Sparkassen-App:

Wenn Sie Kundin oder Kunde der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß sind, richten Sie Ihre Sparkassen-App bitte neu ein. Dabei unterstützt Sie unser Umstellungsassistent, der sich direkt bei Ihrem ersten Anmeldeversuch öffnet. Für die Einrichtung benötigen Sie Ihren Anmeldenamen sowie Ihre Online-Banking PIN.

Wenn Sie Kundin oder Kunde der ehemaligen Sparkasse Oberpfalz Nord sind, können Sie Ihr Online-Banking weiterhin mit den bisherigen Zugangsdaten nutzen.

Alle bisher genutzten Geräte müssen einmalig neu als vertrauenswürdig registriert und per TAN-Freigabe bestätigt werden.

Was muss ich beim Handel mit Wertpapieren beachten?

Unser Wertpapiergeschäft können Sie am Fusionswochenende vom 24. bis 25. Oktober 2026 nur eingeschränkt nutzen. Dies betrifft Wertpapierorders und Depoteröffnungen.

Warum sehe ich in der App nach dem Fusionsassistenten meine Umsätze nur für die letzten 90 Tage?

Der Fusionsassistenten richtet Ihr Konto neu in der App ein. Dabei werden bei den Umsätzen die letzten 90 Tage abgerufen. Über den Punkt „Umsätze aktualisieren“ können Sie auch ältere Umsätze wieder einspielen. Dazu wird eine TAN-Freigabe benötigt.

Erreichbarkeit, Ansprechpartner und Filialen

Ändert sich meine persönliche Ansprechpartnerin / mein persönlicher Ansprechpartner?

Nein. Die Fusion hat keine personellen Änderungen in Bezug auf Ihre vertraute Ansprechpartnerin / Ihren vertrauten Ansprechpartner zur Folge. Natürlich kann es immer wieder zu personellen Veränderungen kommen, wenn eine Beraterin oder ein Berater neue Aufgaben übernimmt. Ihre persönlichen Beraterinnen und Berater sind auch nach der Fusion weiterhin für Sie vor Ort und digital erreichbar.

Ändern sich die E-Mail-Adressen und Telefonnummern?
Was passiert mit den Filialen der beiden Sparkassen?

Die Sparkasse wird ihren Sitz in Weiden i.d.OPf. haben. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin flächendeckend im gesamten Geschäftsgebiet für unsere Kundinnen und Kunden vertreten sein.

Sie erreichen uns persönlich und digital in unseren Filialen zu den jeweiligen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung von Montag bis Freitag. Die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie im Filialfinder. Wir sind außerdem per Text-Chat, auf Instagram und Facebook für Sie da. Per E-Mail erreichen Sie Ihre jeweiligen Beraterinnen und Berater direkt oder zentral an info@spk-nopf.de.

Sind spezielle Bankgeschäfte nur noch in den Hauptstellen möglich?

Nein. Jetzt und auch in Zukunft differenzieren wir unser Produktangebot nicht nach dem Standort. Unsere digitalen Beratungsangebote erweitern die Möglichkeiten sogar noch einmal deutlich und machen die Erledigung der Finanzgeschäfte noch leichter und komfortabler.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Wie bisher ist auch in allen Fragen zur Fusion Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort gerne für Sie da. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Online-Banking oder der Sparkassen-App.

Zahlungsverkehr, Konten und Karten

Erhalte ich jetzt eine neue Kontonummer bzw. IBAN?

Die technische Fusion findet am Wochenende vom 24. bis 25. Oktober 2026 statt. Bis zu diesem Termin ändert sich nichts.

Allerdings ändert sich ab dem 25. Oktober 2026 für die bisherigen Kunden der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß die Bankleitzahl und damit auch die IBAN. Sie finden Ihre neue IBAN nach der technischen Fusion auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking oder in der Sparkassen-App.

Ihre Sparkassen-Card bleibt mit der aufgedruckten alten IBAN gültig. Die Karten werden zum regulären Verfalldatum ausgetauscht.

Wichtig: Die neue IBAN darf erst ab dem 26. Oktober 2026 im Zahlungsverkehr verwendet werden!

Was mache ich ab sofort mit einer Überweisung?

Wenn Sie die Überweisung nicht über das Online‑Banking oder die Sparkassen‑App tätigen möchten, können Sie sie an einem Selbstbedienungs‑Terminal vor Ort selbst eingeben.

In einer Filiale kann eine Service-Mitarbeiterin oder ein Service‑Mitarbeiter die Überweisung kostenpflichtig für Sie übernehmen. Nutzen Sie dazu bitte bis Ende Oktober 2026 dieselbe Filiale wie bisher.

Oder Sie entscheiden sich doch für unser Online-Banking bzw. die Sparkassen-App.

Was passiert mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) und der Kreditkarte?

Ihre Karten behalten trotz der aufgedruckten alten Bezeichnung der Sparkasse uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Alle Karten können bis zur Fälligkeit uneingeschränkt weiter genutzt werden.

Ihre Kreditkartennummer und die PIN für Ihre Kreditkarte bleiben unverändert.

Wen muss ich über die neue Bankverbindung informieren?

Sie sollten zeitnah Ihre Vertragspartner über eine neue Bankverbindung informieren. Unsere Verbundpartner (Deka, Versicherungskammer Bayern und LBS) werden automatisch die hinterlegte IBAN anpassen.
Wir haben nachfolgend einige Beispiele möglicher Zahlungspartner zusammengestellt:

Geldeingänge:
Als zahlungspflichtige Stellen kommen z. B. in Betracht:

  • Arbeitgeber
  • Arbeitsagentur
  • Rentenzahlstellen (gesetzliche oder private Versicherungen)
  • Kindergeldstelle
  • BAföG-Amt
  • Wohngeldstelle
  • Finanzämter bei ausstehenden Steuerrückzahlungen
  • Mieter in vermieteten Immobilien

Weitere Vertragspartner:

  • Vermieter und Verpächter
  • Strom-, Gas- und Wasserversorger
  • Krankenkassen
  • Versicherungen (Kfz-, Haftpflicht-,Hausrat-, Leben-, Unfall-, private Krankenversicherung, Rechtsschutz)
  • Finanzämter
  • Telefon- und Internetanbieter (Festnetz, Handy, Internet)
  • Rundfunkgebühren
  • Anbieter von Kabelfernsehen
  • Anbieter von Abonnements (Tageszeitung, Zeitschriften, Buchclubs)
  • Institutionen, die Mitgliedsbeiträge erhalten (Vereine, Parteien, Gewerkschaften, Automobilclub)
  • Empfänger von Kredit- oder Leasingraten (Banken, Handels- oder Versandhäuser)
  • Drittbanken
      • Online/Streaming Dienste

      Weitere Banken:

      • Kreditkarte(n)
      • Darlehen
      • Sparverträge
      • VL-Verträge
      • Bausparverträge
      • Geldanlagen
      • Depot
      • Wohneigentumsfinanzierung

      Viele Anbieter stellen auf der jeweiligen Internetseite einen Online-Änderungsantrag bereit. Alternativ können Sie auch dieses Musterschreiben für die Mitteilung an Ihre Vertragspartner nutzen. 

      Was gibt es bei der Basis Karte (Debitkarte) zu beachten?
      Auf meinen Briefbögen habe ich alte Angaben zur Bankverbindung. Muss ich die Briefbögen vernichten?

      Vorhandene Bestände mit alten Kontodaten können aufgebraucht werden. Eingehende Zahlungen werden automatisch weitergeleitet. Bei Neuauflagen sollten Sie die neue Bezeichnung "Sparkasse Nördliche Oberpfalz" und, sofern sie sich bei Ihnen geändert haben, die neue IBAN und den neuen BIC eindrucken. 

      Wie lautet die neue Bankleitzahl / BIC?

      Die Bankleitzahl der Sparkasse Nördliche Oberpfalz lautet einheitlich 753 500 00, der BIC BYLADEM1WEN.

      Was passiert, wenn ich meine alte IBAN ab dem 26. Oktober 2026 verwende?

      Der Zahlungsverkehr (Überweisungen, Schecks, Lastschriften, etc.) wird auch nach dem 26. Oktober 2026 noch problemlos mit den alten Kontodaten (IBAN) abgewickelt und landet auf dem richtigen Konto. Technisch erfolgt automatisiert die Weiterleitung auf die neue IBAN. Dies ist für die nächsten Jahre sichergestellt. Wir empfehlen Ihnen Ihre IBAN sukzessive bei wichtigen Stellen (z.B. Arbeitgeber, Behörden, Ämter) zu hinterlegen.

      Information von Zahlungsverkehrpartnern über die geänderte IBAN

      Wenn Sie selbst die Änderung der IBAN bei Ihren Zahlungspartnern durchführen möchten, können Sie dies bei vielen Zahlungs­verkehrs­partnern (eBay, Amazon, Netflix etc.) bequem im Online-Portal des jeweiligen Anbieters hinterlegen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie Ihre Zahlungsverkehrspartner schriftlich über die Änderung Ihrer IBAN / Kontonummer informieren.

      Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter dem Punkt "Wen muss ich über die neue Bankverbindung informieren?"

      Kunden der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß finden ihre neue IBAN nach der technischen Fusion auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking oder der Sparkassen-App. Alternativ können Sie auch unseren IBAN-Rechner (Firmenkunden: IBAN-Rechner) verwenden.

      Was muss ich als bevollmächtigte Person beachten?

      Bitte beachten Sie auch als bevollmächtigte Person (Kontovollmacht, Gerneralvollmacht o. ä.) die Hinweise auf dieser Seite. Beim Einsatz Ihrer Sparkassen-Card und Ihres Online-Bankings kann es zu Einschränkungen kommen.

      Versorgen Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Bargeld – insbesondere für Reisen ins Ausland.

      Online-Banking und Sparkassen-Apps

      Gibt es eine neue Internetseite?

      Nach der technischen Fusion sind wir ab Montag, den 26. Oktober 2026 unter www.spk-nopf.de für Sie erreichbar.

      Wie komme ich in mein Online-Banking?

      Bis zur technischen Fusion am 24. Oktober 2026 ändert sich für Sie nichts. Ihr Online-Banking rufen Sie ab dem 26. Oktober 2026 über unsere Webseite www.spk-nopf.de auf. Falls Sie die Adresse in Ihren Favoriten oder Bookmarks gespeichert haben, ändern Sie diese bitte ab.

      Ihre Online-Banking-PIN ändert sich nicht. Auch Ihre Passwörter für die Sparkassen-Apps bleiben unverändert. Sofern sich Ihr Anmeldename ändert, werden Sie hierüber gesondert benachrichtigt. Wenn Sie von einer Änderung des Anmeldenamens betroffen sind, können Sie (falls noch nicht erfolgt) eine Änderung Ihres Anmeldenamens vornehmen.

      Was muss ich in der Sparkassen-App beachten?

      Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Oberpfalz Nord ändert sich nichts.

      Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß sind aus technischen Gründen ab dem 26. Oktober 2026 Anpassungen notwendig.

      Ab dem 26. Oktober 2026 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Dieser startet direkt nach dem Öffnen der Sparkassen-App. Aktualisieren Sie bitte die Sparkassen-App im Google Play Store / Apple App Store auf die aktuelle Version und starten Sie erst danach die Sparkassen-App. Sollte der Assistent nicht automatisch starten, starten Sie bitte Ihr Smartphone neu. Bitte halten Sie Ihren Anmeldenamen (oder Ihre Legitimations-ID) sowie Ihre Online-Banking-PIN bereit.

      Sie können die App nicht entsperren und kennen Ihr App-Passwort nicht mehr?
      Drücken Sie unter der Passwort-Zeile auf den Punkt "App-Passwort vergessen" und folgen Sie den angezeigten Schritten.

      Sie wissen Ihren Anmeldename oder Ihre PIN nicht mehr?

      Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN nicht mehr parat haben, so können Sie diese in der Internet-Filiale oder an unseren Geldautomaten mit Ihrer Sparkassen-Card zurücksetzen (nur für pushTAN-Nutzer möglich).,

      Ihren Anmeldename finden Sie auch gespeichert in der Sparkassen-App (unter Profil > Einstellungen > Konto­zugangs­daten verwalten > Wählen Sie hier eines Ihrer Konten aus > im Feld "Benutzerkennung" finden Sie Ihren Anmeldename bzw. Ihre Legitimations-ID).

      Anmeldung oder PIN vergessen?

      Muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

      Ja. Ab dem 26. Oktober 2026 erreichen Sie die Sparkasse Nördliche Oberpfalz unter der einheitlichen Internetadresse www.spk-nopf.de. Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Adresse www.sparkasse-oberpfalz-nord.de bzw. www.vspk-neustadt.de aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden. Aktivieren Sie einfach während der Anmeldung unterhalb des PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser beziehungsweise Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Seite als vertrauenswürdig zu speichern.

      Was muss ich in der S-Invest-App tun?

      Nutzer der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß müssen die S-Invest App neu einrichten und vorhandene Depots neu hinzufügen. Wir empfehlen Ihnen eine vollständige Neuinstallation der App. Bitte halten Sie Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Hier finden Sie weitere Hinweise und Informationen zur S-Invest App.

      Ändert sich etwas bei meiner pushTAN-App?

      Bestehende pushTAN-Verbindungen müssen nach der technischen Zusammenführung nicht neu registriert werden. Sollte die App dennoch nicht funktionieren, fordern Sie bitte innerhalb der App über den Menüpunkt (iOS oben links / Android oben rechts) "Weitere pushTAN-Verbindung" einen neuen Registrierungsbrief / SMS an. Nachdem Sie diesen erhalten haben, führen Sie eine erneute Registrierung durch und können im Anschluss wieder wie gewohnt auf Ihre TAN-Verbindung zugreifen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie mit dem Registrierungsbrief / SMS

      Funktionieren meine Kontowecker weiterhin?

      Kontowecker via E-Mail werden automatisch übertragen. Kontowecker via SMS stehen nach der Fusion nicht mehr zur Verfügung.

      Kundinnen und Kunden der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß, die Push-Benachrichtigungen eingerichtet haben, müssen die Push-Adresse neu anlegen und dem Kontowecker zuordnen. Nachdem Sie den Umstellungsassistenten für Ihre Konten durchlaufen haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor.

      Schritt 1: Neue push-Adresse registrieren.
      Klicken Sie hierfür in der Sparkassen-App auf "Profil" > "Kontowecker" und dann rechts oben auf "Registrieren".

      Schritt 2: Neue push-Adresse zuordnen.
      Warten Sie nun ein paar Minuten, bevor Sie unter "Profil" > "Kontowecker" Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über "Kontowecker bearbeiten" die neue Push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.

      Ich hatte Konten und Online-Banking Zugriff in beiden Häusern. Muss ich etwas tun?

      Die Daten aus der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß werden in diesem Fall auf die Sparkasse Oberpfalz Nord übertragen. Da Sie als Kundin und Kunde für die erste Zeit dann doppelt in unserem System hinterlegt sind, findet nach einiger Zeit eine sogenannte "Verschmelzung" statt und Ihre Daten werden zusammengeführt.

      Falls möglich und sinnvoll werden hierbei alle Ihre Konten in einem Online-Banking-Zugang zusammengefasst und der überflüssige Zugang gelöscht. Sofern Sie das Elektronische Postfach in beiden Häusern nutzen, bleibt nur ein Postfach bestehen. Aufgrund rechtlicher Anforderungen dürfen Dokumente im Elektronischen Postfach nachträglich nicht mehr verändert werden, so dass eine Zusammenführung Ihrer Postfächer leider nicht möglich ist. Das zweite Postfach wird deshalb gekündigt. Sie haben dann 90 Tage Zeit, Ihre Dokumente zu sichern, bevor das Postfach gelöscht wird und die Inhalte verloren gehen. Falls Sie hiervon betroffen sind, werden wir Sie rechtzeitig über notwendige Schritte informieren und Sie bei der Sicherung Ihrer Postfachinhalte unterstützen.

      Was passiert mit den hinterlegten Vorlagen im Online-Banking?

      Die Vorlagen im Online-Banking werden unverändert übernommen.

      Bitte beachten Sie ggf. bei Lastschriftvorlagen folgendes: Im Juni 2023 wurden die Einzelvorlagen in Überweisung Inland/EU und Lastschrift aufgeteilt. Alle Vorlagen, bei denen Daten zum Mandatsdatum oder Mandatsreferenz vorhanden sind, werden den Lastschriftvorlagen zuordnet. Lastschriftvorlagen ohne gespeicherte Daten zum Mandatsdatum oder Mandatsreferenz finden Sie bei Überweisungen oder Sammelüberweisungen.

      Sie haben eine Überweisungsvorlage, die an einen Empfänger der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß gerichtet ist?

      Eine Anpassung (z. B. aufgrund einer veränderten Kontonummer des Empfängers) findet nicht automatisch statt. Diese muss anschließend durch Sie manuell angepasst werden. Sofern Sie weiterhin die "alte" IBAN des Empfängers verwenden, erfolgt eine automatische Weiterleitung an die neue IBAN des Empfängers.

      Wird mein Finanzplaner übernommen?

      Am Fusionswochenende sowie in der darauffolgenden Woche steht der Finanzplaner nur eingeschränkt zur Verfügung. Danach werden die Einstellungen automatisch übernommen.

      Depots, Freistellungsaufträge, Verbundpartner, Kredite und Darlehen

      Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

      Die erteilten Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig.

      Sollten Sie bei beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese zusammengeführt und die Beträge addiert. Sofern der zulässige Höchstbetrag durch die Zusammenlegung überschritten ist, kommen wir auf Sie zu.

      Benötige ich nach der Fusion ein neues Sparbuch?

      Nein. Die ausgegebenen Sparbuchurkunden der Sparkasse Oberpfalz Nord und Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß behalten ihre volle Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden.

      Bleiben die Bedingungen meiner Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depotverbindungen gleich?

      Alle Verträge mit unseren Verbundpartnern (LBS, VKB, Deka, S-Kreditpartner, usw.) werden übernommen. Sollten Ihre Verträge von Veränderungen betroffen sein, werden wir Sie informieren.

      Ändert sich meine Depot-Kontonummer?

      Für einige Kundinnen und Kunden der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß ist die Änderung der Depotnummer notwendig. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden wir rechtzeitig persönlich informieren. Für alle anderen Kundinnen und Kunden ändert sich nichts.

      Was passiert mit meinen Krediten und Darlehen?

      Für die Kundinnen und Kunden der bisherigen Sparkasse Oberpfalz Nord ändert sich nichts.

      Die Darlehen, die bisher bei der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß geführt wurden, behalten ihre bisherige Kontonummer bei und bekommen am 25. Oktober 2026 eine neue IBAN. Der Einzug der Raten erfolgt weiterhin automatisch.

      Bis wann können am Fusionswochenende Wertpapiere geordert werden?

      Unser Wertpapiergeschäft können Sie am Fusionswochenende vom 24. bis 25. Oktober 2026 nur eingeschränkt nutzen. Dies betrifft Wertpapierorders und Depoteröffnungen.

      Haben Sie weitere Fragen?

      Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Fusion zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

      FAQs Firmenkunden

      Fragen und Anworten für Firmenkunden

      Zusätzlich zu den obigen Fragen und Antworten, die für Privat- und Firmenkunden gleichermaßen relevant sind, finden Sie hier weitere Informationen, die speziell Firmenkunden betreffen.

      Sie sind Zahlungsempfänger / Einreicher einer Lastschrift

      Es besteht kein Handlungsbedarf, sowohl die Mandate für SEPA-Firmenlastschriften als auch SEPA-Basislastschriften behalten ihre Gültigkeit. Laufende Abbuchungen werden automatisch - auch nach der technischen Zusammenführung - umgeleitet.

      Sie sind Zahlungsempfänger von Lastschriften mit Kunden der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß (z. B. Vereine, Kommunen)

      Es besteht kein Handlungsbedarf, die Buchungen werden automatisch umgeleitet.

      Ich nutze für meinen Zahlungsverkehr ein Programm (z. B. SFirm, StarMoney, etc.). Was muss ich beachten?

      In den Zahlungsverkehrsprogrammen StarMoney und SFirm wird ein "Fusionsassistent" die Bankverbindung der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß automatisch auf die neue Bankverbindung der Sparkasse Nördliche Oberpfalz aktualisieren.

      In anderen Programmen (z.B. VR-Networld, WinData, usw.) und Online-Banking-Apps (z.B. Sparkasse Business) muss die Änderung manuell durchgeführt (Synchronisation oder Neu-Abruf der Bankparameter und Kontodaten) oder gegebenenfalls vollständig neu eingerichtet werden. Führen Sie im Zweifel eine vollständige Neuinstallation der App mit Neueinrichtung der Konten durch. Bitte beachten Sie, dass die SEPA-Option "Batch Booking" berücksichtigt wird.  

      SEPA Batch Booking (Sammlerzahlungen)
      Buchhaltung / Steuerberater / Vordrucke

      Für Kunden der bisherigen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß:
      Leiten Sie Ihre neue IBAN unbedingt an Ihren Steuerberater und/oder Ihr Service-Rechen-Zentrum (z.B. DATEV, Eurodata, Land-Data, usw.) weiter. Diese finden Sie auf Ihrem Kontoauszug auf Blatt 1, bequem im Online Banking oder vorab in unserem IBAN-Rechner. Ändern Sie außerdem gegebenenfalls in Ihrem Buchhaltungsprogramm, anderen Anwendungen, sowie auf Vordrucken die IBAN / Kontoverbindung.

      Sie können Ihre Brief- / Rechnungsvordrucke mit der alten IBAN aufbrauchen. Für einen Übergangszeitraum werden diese Buchungen automatisch weitergeleitet.

      Bei Neuauflagen Ihrer Brief- und Rechnungsvordrucke denken Sie bitte unbedingt daran, die neue IBAN und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC, sowie die Bezeichnung "Sparkasse Nördliche Oberpfalz" aufdrucken zu lassen.

      Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien

      Für Kunden der bisherigen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß:
      Bitte übertragen Sie uns über das Online-Banking ab der technischen Fusion nur noch Zahlungsverkehrsdateien (Lastschriften, Überweisungen) mit Ihrer neuen IBAN. Zahlungsverkehrsdateien mit alter IBAN können ab 26. Oktober 2026 nicht mehr verarbeitet werden.

      Bitte beachten Sie, dass die SEPA-Option "Batch Booking" berücksichtigt wird.  

      Online-Banking und EBICS mit Doppel-Zeichnungsberechtigung

      Zahlungen, die über das Online-Banking eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. "Teilautorisierte" Zahlungen können danach nicht verarbeitet werden und müssen erneut eingereicht werden.

      Zahlungen, die über EBICS eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. "Teilautorisierte" Zahlungen können danach nicht mehr verarbeitet werden und müssen erneut eingereicht werden.

      Zusammenarbeit mit einem Service-Rechen-Zentrum (SRZ)

      Für Kunden der bisherigen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß:

      SRZ-Dateieinreichungen bis 23. Oktober 2026:

      Zahlungsverkehrsdateien, die bis einschließlich 23. Oktober 2026 über ein SRZ, wie z.B. die DATEV, Eurodata, Land-Data, usw. eingereicht werden, müssen noch die alte IBAN der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß beinhalten. Diese SRZ-Dateien müssen bis 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr von Ihnen vollständig autorisiert oder freigegeben werden.

      SRZ-Dateien, die unvollständig autorisiert oder nicht freigegeben wurden, können ab dem 26. Oktober 2026 nicht verarbeitet werden und sind erneut über das SRZ, dann ab 26. Oktober 2026 mit neuer IBAN, einzureichen.

      SRZ-Terminüberweisungen:

      SRZ-Terminüberweisungen, die bis 23. Oktober 2026 mit alter IBAN eingereicht und freigegeben wurden, aber einen Ausführungstermin ab dem 26. Oktober 2026 enthalten, werden auf die neue IBAN umgestellt und am vorgegebenen Ausführungstermin automatisch verarbeitet.

      SRZ-Dateieinreichungen ab 26. Oktober 2026:

      Zahlungsverkehrsdateien, die ab 26. Oktober 2026 über ein SRZ, wie z.B. die DATEV, Eurodata, Land-Data, usw. eingereicht werden, müssen die neue IBAN der Sparkasse Nördliche Oberpfalz beinhalten.

      Kartenbezahlterminal

      Für Kunden der bisherigen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß:
      Bitte teilen Sie Ihrem Terminalanbieter bzw. Netzbetreiber zeitnah Ihre neue IBAN mit.

      Für Kunden, die ein Kartenbezahlterminal vom S-Händlerservice über die Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß erhalten haben, besteht kein Handlungsbedarf. Die Sparkasse Nördliche Oberpfalz wird die neue IBAN an den S-Händlerservice melden.

      Ich nutze einen EBICS-Zugang, welche Änderungen müssen vorgenommen werden?

      Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Oberpfalz Nord ändert sich nichts.

      Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß:

      Bis zur technischen Zusammenführung am 24. Oktober 2026 nutzen Sie Ihren EBICS-Zugang wie gewohnt. Erst danach müssen sich alle EBICS-Teilnehmer neu initialisieren. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld rechtzeitig detaillierte Informationen.

      Bitte beachten Sie, dass es am Wochenende der technischen Zusammenführung (24. bis 25. Oktober 2026) zu Einschränkungen der Systemverfügbarkeit kommen kann und an diesem Wochenende technisch keine Aufträge oder Freigabenerteilt werden können. Buchungsfristen entnehmen Sie bitte dem Eintrag "Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien".

      Für die Software SFirm  wird am 26. Oktober 2026 ein Umstellungsassistent zur Verfügung gestellt. Dieser muss durch einen SFirm-Administrator ausgeführt werden.

      Weitere Informationen für unsere Firmenkunden

      Weitere Informationen rund um die Fusion und notwendige Anpassungen für unsere Firmenkunden beim Thema Online-Banking etc. erhalten Sie bei Ihrem Berater.

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      Haben Sie weitere Fragen?

      Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Fusion zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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