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BGH-Urteil

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 01234/678910 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr).

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin oder Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Das Urteil erging formal gegen die Post­bank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäfts­bedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteils­tenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungs­mechanismus in allen AGB von Kredit­instituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, sind auch unsere bisher mit Ihnen vereinbarten AGBs unwirksam.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Ihre Sparkasse gibt Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und zumeist die Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungs­prozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechts­sicherheit erlangen können.

Wieso wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?

Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungs­mechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen?

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kundinnen und Kunden so wie Kredit­institute leicht handhab­bares sowie rechts­sicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.

Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw. aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden.

Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Hat die Sparkasse in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?

So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Recht­sprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanz­branche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.

Da das BGH-Urteil gegen die Postbank vom 27.04.2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Bedingungs­werken wie AGB, Preis- und Leistungs­verzeichnis etc. bitten.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Wenn ich jetzt zustimme, gelten dann neue Preise und ich muss mehr bezahlen?

Nein, der Preis bleibt gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten Preisen unverändert. Das BGH-Urteil bezog sich nicht auf die Preise, sondern ausschließlich auf die Art und Weise der Vereinbarung dieser Preise. Falls Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich gerne an Ihren Berater oder an unser Kunden-Dialog-Center.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Dialog-Center unter 0961 83-300 (Montag bis Freitag von 8 – 17 Uhr)

Wozu benötige ich eigentlich ein Girokonto?

Ihr Girokonto ist die Dreh­scheibe für Ihren Zahlungs­verkehr (Taschen­geld, Dauer­­aufträge, Bargeld …).

Wir sind immer bei allen Fragen für Sie da.

Wir machen es Ihnen

  • Einfach
weil in Ihrem Girokonto alles drin ist, wenn's um Zahlungen geht
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über das Hausbank-Treue­programm beeinflussen Sie Ihren monatlichen Kontopreis selbst
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ob digital oder vor Ort,
wir verändern uns seit nahezu 200 Jahren, schlagen die Brücke zwischen Bewährtem und Modernität in die Zukunft
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weil es um Ihr Geld geht, legen wir höchste Sicherheits­standards an
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mit 331 Mitarbeitern für Sie vor Ort, engagiert für die Unternehmen in unserer Region, mit unseren beiden Stiftungen, der Stiftergemeinschaft, ...
  • Nachhaltig
in der Anlage­beratung, bei der Vermittlung von Versicherungen, beim Papiersparen, beim Einsatz von digitalen Medien. Wir haben uns eine Selbst­verpflichtung für klima­freundliches und nachhaltiges Wirtschaften auferlegt
Zahlreiche Zusatzfunktionen ermöglichen Ihnen eine einfache und schnelle Organisation Ihrer Finanzen – damit Sie den Überblick behalten, egal was Sie gerade vorhaben.
Übersicht und Hinweise zu Erklärungen mit Erklär­filmen, Tipps und Tricks rund um Ihre Finanzen zusammen­gestellt, finden Sie auf unserer Seite #meinkontokann.
Wie kann ich sehen, was mein Girokonto für Leistungen beinhaltet?

Wir möchten Ihnen die Organisation Ihrer Finanzen so einfach wie möglich machen. Verschaffen Sie sich einfach und bequem einen Überblick, was Ihr Konto alles kann über: #meinkontokann

Denn Ihr Girokonto beinhaltet eine Vielzahl an Extras und Bequemlichkeiten:
Natürlich Basis­funktionen, modernste Bezahl­methoden, das Schwer­punkt-Thema Sicherheit, einer Vorteilswelt, Sparkassen­- und Kreditkarten.
Gut zu kennen sind auch Services wie unser Gutschein­portal, Foto­überweisung oder wie ändere ich die PIN meiner Karte auf meine Wunsch-PIN.

#meinkontokann

Hier können Sie auch einen Service-Check, den SOS-Check, machen. Denn Ihr Girokonto kann vielleicht mehr als Ihnen bewusst ist.

Ist die Zustimmung so kompliziert wie es sich anhört?

Sie können Ihre Zustimmung auf dem Weg erteilen, den Sie bevorzugen!

  • Einfach und bequem im Online-Banking oder hier  (bitte Ihre Sparkassencard (Debitkarte) bereitlegen). Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
  • Gerne können Sie den ausgefüllten Vordruck, der den gesandten Unterlagen beiliegt, im Rückantwortkuvert an uns zurücksenden oder einfach bei einer unserer Filialen abgeben.
  • Oder Sie rufen einfach an unter 0961 83-300, Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 17.00 Uhr.
Was mache ich, wenn ich Fragen habe?

Viele Wege führen zu uns:

  • Unser Online-Service, auch per App, ist rund um die Uhr für Sie da.
  • Unsere Service-Center und Hotline
    24 Stunden, 7 Tage persönlich für Sie da unter der Telefon­nummer 0961 83-300
  • Service@ON-Team
    Im Regionalcenter in Weiden am Sparkassenplatz, Kemnath, Tirschenreuth, Waldsassen und Wiesau sind wir persönlich und bequem über ein Service@ON-Terminal für Sie da. Montag – Freitag, 8.00 – 17.00 Uhr
  • Persönlicher Service
    in unseren Regionalcentern
    in Weiden, Tirschenreuth, Kemnath, Mitterteich, Waldsassen und Neusorg

    Montag / Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
    Dienstag / Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
    Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
  • E-Mail und elektronisches Postfach
    Schreiben Sie eine Nachricht direkt an Ihre*n Berater*in. Unterlagen und vertrauliche Informationen können Sie gesichert über das Elektronische Postfach austauschen.
  • Sparkassen-Chat
    Sprechen Sie ganz einfach mit uns über den Sparkassen-Chat
    Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
  • Beratung@ON
    Unser digitales Beratungsangebot.
    Alles was Sie benötigen, ist ein PC oder Tablet und ein Telefon.
    Ihre persönlichen Ansprechpartner*innen beraten Sie jederzeit gerne online.
    (Wir achten auf Ihre Privatsphäre, daher benötigen Sie keine Kamera.)
  • Unsere Berater*innen in unseren Filialen
Warum habe ich ein ganzes Paket an Unterlagen bekommen?

Zur Rechtssicherheit ist eine ausdrückliche Bestätigung der Vertrags­­bedingungen und Preise / Entgelte durch Sie erforderlich.

Damit Sie im Detail wissen, wozu Sie Ihre Zustimmung geben, ist es Voraussetzung dass wir Ihnen diese Unterlagen zukommen lassen.

Tipp: Ihr Elektronisches Postfach
In Ihr persönliches Elektronisches Postfach können wir Ihnen – wie bei einem Briefkasten für die Post – persönliche wichtige Informationen papierlos einstellen.

Dies schont die Umwelt und ist ein wichtiger Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit. Dadurch können wir gemeinsam den Papier­verbrauch senken und Sie haben weniger Aufwand mit der Ablage, auch für die Zukunft – denn Änderungen gibt es immer wieder.

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